Projekt Eritrea

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Das CSDM lanciert ein Projekt gegen die Diskriminierung eritreischer Asylsuchender in der Schweiz. Um sicherzustellen, dass ihre Grundrechte respektiert werden, brauchen wir Ihre Unterstützung

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Um dieses Projekt zu realisieren, müssen wir 20’000 CHF zusammenbringen. Bitte unterstützen sie uns mit einer Spende.

Diskriminierung von Eritreern in der Schweiz

Die katastrophale Menschenrechtssituation in Eritrea hat unzählige Menschen in die Flucht getrieben. Die Schweiz bot eritreischen Schutzsuchenden während vielen Jahren einen sicheren Hafen und anerkannte ihren Bedarf an internationalem Schutz. Eritreerinnen und Eritreer bilden aktuell die grösste Flüchtlingsgruppe der Schweiz.

Mitte 2016 hat das Staatssekretariat für Migration (SEM) jedoch eine deutliche Verschärfung der Asylpolitik vorgenommen, die 2017 vom Bundesverwaltungsgericht (BVGer) bestätigt wurde. Seither wird Tausenden von Menschen den Schutz verweigert, obwohl sich die Menschenrechtssituation in Eritrea nicht verändert hat.

So hielt Human Rights Watch (HRW) an einer Session des UN-Menschenrechtsrates im Juli 2019 fest:

“Eritreans continue to face arbitrary detention, enforced disappearance, and violations of freedom of expression, assembly and religion. Individuals continue to be held incommunicado and detained indefinitely, denied basic due process rights, without access to legal counsel, judicial review, or family visits, some for decades. »

Trotz der zahlreichen Belege für das Bestehen eines Folterrisikos geht die Schweiz – als einziges europäisches Land – davon aus, dass Eritrea sicher sei für Personen im dienstpflichtigen Alter, die das Land illegal verlassen haben. Diese Praxis zielt spezifisch auf Eritreerinnen und Eritreer ab (siehe unseren dringlichen Aufruf an die UN-Sonderberichterstatterin über die Menschenrechtssituation in Eritrea).

At the international level, Switzerland stands out by issuing removal decisions: no European State carries out expulsions to Eritrea.

 Observatoire du droit d’asile et des etrangers (ODAE)

Die Konsequenzen

Eritreerinnen und Eritreern wird der Schutz verweigert und sie werden angewiesen, das Land zu verlassen. Da die Schweiz kein Rückübernahmeabkommen mit Eritrea hat, ist eine zwangsweise Rückkehr nicht möglich. Damit bleibt eritreischen Staatsangehörigen mit definitivem Wegweisungsentscheid nur noch eine Option: Ein Leben ohne legalen  Status in der Schweiz. Damit wird eine wachstende Gruppe von Personen dazu gezwungen, von der Nothilfe zu leben, ohne die Möglichkeit, zu arbeiten oder eine Ausbildung abzugschliessen. Entsprechend dem Ausländer- und Integrationsgesetz laufen sie zudem ständig das Risiko, wegen des Verstosses gegen den Wegweisungsentscheid angehalten und inhaftiert zu werden. Diese Situation ist nicht menschenwürdig für die betroffenen Personen, die sich in einem « rechtlichen Vakuum » befinden.  

Die Politik der Schweizer Behörden betrifft nicht nur Neuankömmlinge, sondern auch Eritreerinnen und Eritreer, denen bereits vor der Praxisänderung (teilweise vor langer Zeit) in die Schweiz Schutz gewährt wurde und deren Status von den Schweizer Behörden widerrufen wird (siehe SEM Pressemitteilung).

Unser Ziel

Das CSEM ist der Ansicht, dass die Schweizer Praxis, eritreischen Asylsuchenden internationalen Schutz zu verweigern, gegen das Völkerrecht verstößt und dass diese diskriminierend ist, da sie spezifisch auf die Gruppe der eritreischen Staatsangehörigen abzielt.

Es liegen eindeutige Belege vor, wonach Eritreerinnen und Eritreern im Fall einer Rückkehr in ihren Herkunftsstaat Folter, Misshandlung, willkürlicher Inhaftierung und Zwangsarbeit droht. Sie erfüllen die Flüchtlingseigenschaft im Sinn der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 . Dies wird durch den jüngsten Bericht des European Aslum Support Office (EASO) bestätigt.

Unser Ziel ist es deshalb, die Haltung der Schweizer Behörden anzufechten. Einerseits durch Lobbyarbeit und andererseits indem Fälle an die Vertragsorgane der Vereinten Nationen und den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte weitergezogen werden.  Menschenrechtsnormen stützen, anzufechten.

Nach Ansicht der CSDM ist die Praxis der Verweigerung des Schutzes eritreischer Asylbewerber in der Schweiz diskriminierend und völkerrechtswidrig.

Unser Plan

Um dieses Ziel zu erreichen, planen wir folgende Aktivitäten:

LOBBYING

  • Einreichung eines alternativen Berichts an das Komitee der Vereinten Nationen zur Beseitigung der Rassendiskriminierung (CERD) im Rahmen der Überprüfung des Schweizer Berichts (101. Sitzung, 20. April bis 8. Mai 2020).
  • Folgemassnahmen zu unserem Anschuldigungsschreiben an den Sonderberichterstatter für die Lage der Menschenrechte in Eritrea.

LITIGATION

  • Vorbereitung, Einreichung und Nachbereitung von Einzelbeschwerden bei CERD.
  • Weiterverfolgung unserer hängigen Fälle ( (N.A. v. Switzerland, Applic. no. 52306/18; B.G. v. Switzerland, Applic. no. 48334/19; D.S. v. Switzerland, CAT Comm. no. 953/2019)

SICHTBARKEIT

Aufrechterhaltung der Sichtbarkeit der Frage der Diskriminierung eritreischer Asylbewerber durch:

  • Verbreitung von Informationen zu diesem Thema, einschliesslich Webinhalten und Veröffentlichung unseres Alternativberichts.
  • Kontinuierliche Kontaktaufnahme mit relevanten Interessengruppen, um die Nachhaltigkeit des Projekts zu gewährleisten.

Ihre Unterstützung

Ihr finanzieller Beitrag ist entscheidend! Es wird es unserem spezialisierten Rechtsteam ermöglichen, Zeit und Ressourcen für die Arbeit an diesem Projekt bereitzustellen und zum Schutz der Grundrechte der Eritreer in der Schweiz beizutragen.

Sie können eine Spende über die Schaltfläche Jetzt spenden oben machen. Alternativ können Ihre Spenden auch auf unser Postkonto überwiesen werden: CCP 14-648521-1.

Wenn Sie einen Einzahlungsschein erhalten möchten, senden Sie uns bitte eine E-Mail-Anfrage an info@centre-csdm.org

Ihre Spende ist steuerlich absetzbar. Kontaktieren Sie uns für eine Spendenbescheinigung unter info@centre-csdm.org